[CALL] Aktion Österreich-Slowakei

15.03.2021

Deadline: 15 Mar, 15 Mai, 15 Okt

Für bilaterale Projekte ("II. Initiativprojektförderung") (max. 6.000 Euro).

Die Förderung von Projekten durch die Aktion Österreich – Slowakei ist als Hilfe zur Entwicklung und Verstärkung bilateraler – österreichisch-slowakischer – Partnerschaften in den Bereichen Hochschulbildung und Forschung zu sehen. Die Aktivitäten im Rahmen der geförderten Projekte sollen vordergründig die bilaterale Zusammenarbeit von Hochschulen und Universitäten sowie der Akademien der Wissenschaften nachhaltig verbessern, deshalb soll bei Projekten die österreichisch-slowakische Zusammenarbeit tragend sein. Eine Einbindung von Partnern aus Drittländern in die Projekte ist möglich, deren Teilnahme an einem Projekt soll jedoch grundsätzlich die bilaterale Kooperation der Partner aus Österreich und der Slowakei unterstützen, bzw. stärken.

Arten der Projektförderung:

I. Gezielte Projektförderung der Aktion

Mit dieser Art der Förderung möchte die Aktion Zusammenarbeit der beiden Länder in wichtigen Bereichen der Hochschullehre und Forschung ankurbeln bzw. stärken, damit Beispiele guter Praxis schaffen. Gefördert werden auch wichtige Aktivitäten für den kulturellen und sprachlichen Bereich sowie Informationsaustausch unter Akteuren in Hochschulbildung und Forschung beider Länder.

Derzeit können aus folgenden Bereichen Projekte gefördert werden (eine Ergänzung weiterer Förderbereiche durch das Leitungsgremium der Aktion ist möglich):

  • Organisieren von österreichisch-slowakischen Sommersprachkursen („Sommerkollegs“)
    • Die Organisation von bilateralen Sprachkursen wird gefördert, wobei im Rahmen solcher Sprachkurse die slowakischen Studierenden Deutsch und die österreichischen Studierenden Slowakisch lernen sollen. Die Freizeitaktivitäten bei solchen Sommersprachkursen sollen so gestaltet werden, dass die Studierenden ihre im Unterricht erworbenen Kenntnisse bestmöglich anwenden können. Es wird ein Eigenbeitrag von den teilnehmenden Personen (50 EUR) zur teilweisen Deckung der Organisationskosten des Sommersprachkurses eingehoben. Diese Art von Projekten darf nicht mit den individuellen Sommersprachkursstipendien der Aktion kombiniert werden.
  • Organisieren von österreichisch-slowakischen Trainings
    • Die Organisation bilateraler Schulungen oder Schulungsreihen (weiter als „Schulungen“ bezeichnet) für Studierende und Doktoranden wird gefördert. Die Schulungen sollen zur Verbesserung von entweder Fachkompetenzen oder von Soft Skills (wie Präsentations- und Kommunikationsfähigkeiten, Projektmanagement, o. Ä.) beitragen – es werden jedoch solche Projekte bevorzugt gefördert, die beide Trainingskomponenten (also Verbesserung von Fachkompetenzen sowie von Soft Skills) in sich vereinen.
  • Gemeinsam betreute Doktorate
    • Gefördert werden Kooperationen von Teams aus Doktoranden und deren Betreuern aus Österreich und der Slowakei, wobei im Mittelpunkt des Interesses die gemeinsame Betreuung von einem oder mehreren Doktoranden durch mindestens einen österreichischen und einen slowakischen Betreuer stehen soll. Damit wird die Steigerung der wissenschaftlichen Qualität bei angehenden Forschern angestrebt, die verschiedenen wissenschaftlichen Schulen kennenlernen, deren Vorgangsweisen studieren und kritisch betrachten, und somit im Hinblick auf verschiedene Impulse die eigene wissenschaftliche Arbeit verbessern.

Im Rahmen der Projektauswahl können die Antragsteller (bzw. die designierten Projektkoordinatoren) von Projekten der gezielten Projektförderung der Aktion bei Bedarf zu einem Interview eingeladen werden, um ihr Projektvorhaben vor dem Leitungsgremium (bzw. vor einer durch das Leitungsgremium bevollmächtigte Kommission) zu präsentieren, erklären und/oder verteidigen. Das Nichterscheinen zum Interview kann zur Ablehnung des Projektantrags führen.

II. Initiativprojektförderung der Aktion

Bei dieser Art der Förderung wählen sich die Projektpartner die Themen und die Aktivitäten, die sie für die Erfüllung ihrer Ziele brauchen („Bottom-up“-Zugang), jedoch müssen die Projekte mit den Zielen der Aktion, die in der Präambel aufgeführt sind, im Einklang stehen.


Für die Finanzierung der Projekte gelten folgende Limits:

  • die finanzielle Förderung seitens der Aktion bei Projekten der Art „I. Gezielte Projektförderung der Aktion“ kann maximal 60 000 Euro für die Dauer des Projekts, jedoch maximal 20 000 Euro pro Jahr (12 aufeinanderfolgende Monate) betragen.
  • die finanzielle Förderung seitens der Aktion bei Projekten der Art „II. Initiativprojektförderung der Aktion“ kann maximal 6 000 Euro pro Jahr (12 aufeinanderfolgende Monate) betragen.