[CALL] ÖFG Druckkostenzuschüsse

03.10.2021

Deadline: mehrere Termine pro Jahr

Für Veröffentlichungen von noch nicht etablierten Wissenschafter/innen (max. 2.000 Euro)

Die Österreichische Forschungsgemeinschaft fördert die Drucklegung von Werken aus allen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung. Sie sieht ihre besondere Aufgabe darin, jenen Werken zu einer weiteren Verbreitung zu verhelfen, die

  1. von hoher wissenschaftlicher Qualität sind,
  2. noch nicht veröffentlicht wurden und neue Forschungsergebnisse enthalten und
  3. sonst nicht oder nur mit unzumutbar hohem finanziellen Aufwand seitens des Autors / der Autorin oder des/der Herausgebenden erscheinen würden.

Vorwiegend sollen noch nicht etablierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, denen weniger Möglichkeiten zur Finanzierung einer Drucklegung offenstehen, gefördert werden.

Verfahren

Über die Zuerkennung eines Druckkostenzuschusses entscheidet der Wissenschaftliche Beirat der Österreichischen Forschungsgemeinschaft - sofern der Antrag den grundsätzlichen Erfordernissen des Förderungsprogrammes entspricht - nach Einholung zumindest eines unabhängigen Gutachtens.

Druckkostenzuschüsse können nur gewährt werden, wenn allfällige vom Gutachten angeregte und vom Wissenschaftlichen Beirat für notwendig befundene Änderungen berücksichtigt werden und die Förderung durch die Österreichische Forschungsgemeinschaft im Impressum des Buches ausdrücklich vermerkt wird.

Der Förderungsbetrag wird, nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Mittel, prinzipiell erst nach Erscheinen des Werkes und Einlangen eines Belegexemplars sowie einer mehrwertsteuerbefreiten Rechnung (Druckkostenzuschuss ohne Leistungsaustausch; gilt nur für Verlage in Österreich) und ggf. einer Aufstellung der Förderungsbeträge weiterer Institutionen zur Anweisung gebracht.

Eingereichte Manuskripte werden aus Gründen der administrativen Ersparnis nicht retourniert.

Mit der Einreichung eines Förderungsansuchens erklärt sich der/die Antragstellende mit der international üblichen Vorgangsweise der Österreichischen Forschungsgemeinschaft bei der Begutachtung von Druckkostenanträgen (Weitergabe des personalisierten Manuskriptes an den/die Begutachtende(n), auszugsweise Weitergabe des anonymisierten Gutachtens an den/die Antragstellende(n) oder Angabe einer Begründung für eine Ablehnung, Wahrung der Anonymität des/der Begutachtenden) einverstanden.

Über die Vergabe von Fördergeldern befindet der Wissenschaftliche Beirat nach Beschluss der Mitglieder des Druckkostenausschusses der ÖFG in jährlich drei stattfindenden Sitzungen. Für die Gutachterermittlung und die anschließende Erstellung des Gutachtens ist mit einer Dauer von 12 Wochen zu rechnen, woraus sich folgende Einreichfristen ergeben:

Ausschusstermine:

  • 19. November 2020 (Einreichfrist: 31. Juli 2020)
  • 28. Jänner 2021 (Einreichfrist: 25. September 2020)
  • 18. Juni 2021 (Einreichfrist: 28. Februar 2021)
  • 25. November 2021 (Einreichfrist: 1. August 2021)
  • Jänner 2022 (Einreichfrist: 3. Oktober 2021)

Bei jeder Ausschusssitzung werden Mittel in Höhe von max. 12.000.- Euro vergeben, wobei pro Druckkostenförderung max. 2.000.- Euro ausbezahlt werden.

Voraussetzungen

Anträge können von österreichischen Staatsbürger/innen bzw. von Personen gestellt werden, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit überwiegend in Österreich ausüben und das für eine Förderung eingereichte Werk in diesem Kontext erarbeitet haben. Im Bestreben um eine sparsame Verwendung öffentlicher Mittel können nur solche Werke in Begutachtung genommen werden, die in elektronischer Form dem Verlag zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist darüber hinaus die Vorlage einer seriösen und sparsamen Kostenkalkulation.

Anträge sind vom Autor / von der Autorin oder von der/dem Herausgebenden des Werkes postalisch an das Generalsekretariat der Österreichischen Forschungsgemeinschaft zu richten und müssen enthalten:

  1. das druckreife Manuskript (als beidseitiger Ausdruck sowie elektronisch),
  2. vollständige Angaben über Name und Adresse des / der Antragstellenden sowie gegebenenfalls dessen / deren Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Institution,
  3. eine Kurzfassung des Werkes im Umfang von 1-2 Seiten,
  4. Curriculum Vitae und Publikationsliste des / der Antragstellenden,
  5. Nennung des / der Begutachtenden im Falle, dass das vorgelegte Werk, oder auch eine frühere Fassung zur Erlangung eines akademischen Grades bereits begutachtet wurde,
  6. das vom Verlag vollständig ausgefüllte Druckkostenbeitrag-Kalkulationsformular (PDF) der Österreichischen Forschungsgemeinschaft.

Bei dem zu fördernden Werk muss es sich um die Publikation bisher noch nicht veröffentlichter aktueller Forschungsergebnisse mit eindeutigem thematischen Schwerpunkt handeln. Die Arbeit muss methodisch einwandfrei durchgeführt sein, die behandelte wissenschaftliche Fragestellung auf dem gegebenen Forschungsstand aufbauen und das Werk in einer für eine wissenschaftliche Publikation geeigneten Weise präsentiert werden. Daher müssen insbesondere Anträge auf Förderung von

  1. Katalogen, Almanachen, Jahrbüchern u.ä.,
  2. Sammelbänden, die überwiegend aus Wiederabdrucken zugänglicher Arbeiten bestehen,
  3. Übersetzungen aus gängigen Fremdsprachen,
  4. Festschriften oder Sammelbänden ohne kohärentes thematisches Konzept sowie
  5. Dokumentationen und unkommentierte Textausgaben
  6. Gebührenpflichtige Beiträge in Fachzeitschriften

zurückgewiesen werden.

Grundsätzlich ausgenommen von einer Förderungsmöglichkeit sind darüber hinaus Arbeiten, für die auch beim FWF um einen Druckkostenzuschuss angesucht wird.

Anträge können nur für Einzelwerke, nicht für ganze Reihen gestellt werden.