[CALL] Forschungspreise des Landes Steiermark

17.04.2020

Deadline: 17 Apr 2020

Für herausragende Wissenschafter/innen aus der Steiermark.

Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und sowohl junge als auch etablierte steirische Wissenschafterinnen/Wissenschafter im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, werden die „Forschungspreise des Landes Steiermark“ verliehen.

Die Forschungspreise werden in Höhe von je 12.000,00 Euro vergeben.

Voraussetzungen

Bewerberinnen/Bewerber um einen der „Forschungspreise des Landes Steiermark“ (Erzherzog-Johann-Forschungspreis, Forschungspreis, Förderungspreis) müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und eines der folgenden Kriterien erfüllen: im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder ein Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung haben. Staatsbürgerinnen/Staatsbürger von EU-Staaten und Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.