[CALL] AI for Green

02.11.2021

Deadline: 2 Nov 2021, 12:00

Für kooperative Forschung zu Artificial Intelligence-Technologien im Klima-/Umweltschutz.

Die nächsten Jahre und Jahrzehnte werden entscheidend dafür sein, unter welchen Bedingungen die nachfolgenden Generationen auf diesem Planeten leben können. Aus Sicht des Klimaschutzes müssen daher alle Möglichkeiten genutzt werden, die dazu beitragen, den Klimawandel zu verlangsamen, die Artenvielfalt zu erhalten und das Klima und die Umwelt zu schützen. Technologie ist dabei ein entscheidender Faktor und besonders AI hat großes Potenzial bei der Eindämmung des Klimawandels zu unterstützen und zum Schutz der Umwelt beizutragen. Die Bereitstellung bzw. Weiterentwicklung von AI-Systemen kann bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels helfen und etwa in den Sektoren Energie, Produktion, Land- und Forstwirtschaft oder dem Katastrophenmanagement umfassendere Entscheidungsgrundlagen liefern.

Die Ausschreibung AI for Green 2021 zielt konkret auf die Förderung von F&E-Projekten ab, die folgende Ziele adressieren:

  • AI-Technologien neu- oder weiterentwickeln und
    • AI zur Unterstützung der Erreichung der Klimaneutralität 2040 und/oder
    • AI zur Lösung der ökologischen Herausforderungen in Verbindung mit einer umwelt-, klima- und naturgerechten Technologieentwicklung einsetzen.

Zusätzlich müssen zur Förderung eingereichte Projekte:

  • Die Leitlinien der neuen Europäischen AI-Regulation und die ethischen Leitlinien zur Verwirklichung vertrauenswürdiger AI in Konzeption und Umsetzung des Projekts berücksichtigen.
  • Ressourcenschonende und energiesparende AI Systeme implementieren
  • Gleichstellung herstellen und Diversität berücksichtigen
  • Interdisziplinäre Kompetenzen unterschiedlicher Fachdisziplinen zusammenführen und zur Vernetzung der AI und Klima-/Umweltforschungs-Communities beitragen.

Der Schwerpunkt der Ausschreibung AI for Green liegt in der Erforschung und Weiterentwicklung von Technologien auf dem Gebiet der Artificial Intelligence (AI). AI zielt darauf ab, die komplexen Mechanismen, die intelligentem Verhalten und menschlicher Entscheidungsfähigkeit zu Grunde liegen, in Form von computergestützten Systemen nachzubilden. Im Fokus der Forschung steht dabei die Weiterentwicklung von AI Systemen, die ihre Umwelt wahrnehmen können und von diesen Wahrnehmungen lernen, mit Menschen und anderen Maschinen interagieren, und fundierte Entscheidungsgrundlagen bieten.

Die Technologie-Schwerpunkte, die im Rahmen der Ausschreibung durch die F&E Projekte aufgegriffen, beforscht und weiterentwickelt werden sollen, sind insbesondere, aber nicht ausschließlich:
1.    Anpassbare AI Modelle und situationsabhängiges Lernen
2.    Vertrauenswürdige AI: Erklärungsmodelle für Algorithmen und Prognosen
3.    Daten und Datenökosysteme
4.    Large-Scale Simulations
5.    Federated Learning


Im Rahmen der AI for Green Ausschreibung 2021 werden folgende Anwendungsfelder für die Erforschung und den Einsatz von AI-Technologien gefördert:
1.    AI zur Bewältigung des Klimawandels und zur Anpassung an dessen Folgen
2.    AI für den Klimaschutz und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen
3.    AI für Nachhaltigkeit in der Fertigung und Sachgüterindustrie
4.    AI für eine nachhaltigere Lebensweise
5.    AI in der Land- und Forstwirtschaft
6.    AI für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt
7.    AI zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit
8.    Darüber hinaus sind auch Vorhaben, die die Ziele der Ausschreibung unabhängig von diesen genannten Anwendungsfeldern (1-7) adressieren, zur Einreichung eingeladen.

Förderung pro Projekt: 100 kEUR-2 Mio. EUR

Max. Förderquote: 85 %

Max. Laufzeit in Monaten: 36

Was sind die Anforderungen an ein Konsortium?

Das Konsortium besteht aus mindestens einem Unternehmen mit einem odermehreren voneinander unabhängigen Partnern, das heißt Partnern, die aneinander weniger als 25% des Kapitals oder der Stimmrechte besitzen (siehe nähere Informationen zur Verbundenheit von Unternehmen). Im Konsortium vertreten sind jedenfallsein Unternehmen und:

- 1 kleines oder mittleres Unternehmen, kurz KMU (siehe nähere Informationen zur KMU-Definition)

- 1 Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtung –siehe AGVO 2014)

- 1 Partner aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens