[CALL] Aktion Österreich-Ungarn

30.10.2020

Deadline: 30 Okt 2020

Für gemeinsame Projekte insbesondere junger Wissenschafter/innen mit ungarischer Partnern (vornehmlich Reisekosten)

Zu den Grundsätzen der Aktion

Die AKTION Österreich-Ungarn ist eine 1990 von Österreich und Ungarn eingerichtete Stiftung zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des Hochschulwesens.

Das Budget stellen Österreich und Ungarn jeweils zur Hälfte zur Verfügung.

Entschieden wird über die Anträge durch ein Kuratorium, welches aus fünf österreichischen und fünf ungarischen Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden von dem österreichischen Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und vom Ungarischen Minister für Nationale und Humane Ressourcen bestellt.

Die AKTION unterstützt in erster Linie die Anbahnung bilateraler Forschungs- und Bildungskooperationen zwischen Österreich und Ungarn in sämtlichen Disziplinen, die auch Aussicht auf Fortführung durch andere Geldgeber haben. Es können auch slowakische und tschechische Partner bzw. Partnerinnen mit einbezogen werden.

Schwerpunkt der Förderung sind Aktivitäten, die das bilaterale oder regionale Zusammenleben in Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft zum Inhalt haben.

Bei allen Aktivitäten liegt der Schwerpunkt auf der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Förderbare Aktivitäten 2020

  • Austausch zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten in Forschung, Lehre und Unterricht, mit besonderem Hinblick auf Vorbereitung von bilaterlaen Projekten, EU Anträgen,  Doppeldiplomstudiengänge, gemeinsame Lehrveranstaltungen, Masterstudien für Österreicher in Ungarn
  • Forschungsaufenthalte zur Beschaffung wissenschaftlicher Unterlagen,
  • Kurzaufenthalte (max. 3 Tage) von Hochschullehrenden zur Anbahnung der Kontakte, Kontaktaufnahmen im jeweils anderen Land
  • Wissenschaftliche Studienaufenthalte für Doktoratsgruppen, für Studierendengruppen unter Betreuung des Heimatprofessors bzw. der Heimatprofessorin
  • Sommerkollegs, d. h. Sommersprachschulen der deutschen und ungarischen Sprache (Eingabetermin für Anträge ist jeweils der 30. Oktober)
  • Finanzielle Unterstützung der Publikationen der Projektergebnisse nur im Bereich der Geisteswissenschaften, aber mit einem kommerziellen Gewinn wird nicht gerechnet. Kostenvoranschläge von zwei Druckereien, Verlagen sind dem Antrag beizulegen
  • Semester –und Kurzstipendien für Doktoratsstudierende, Forschungs-und Sprachkursstipendien in Ungarn und in Österreich

Antragstellung – Projektanträge

Richtlinien für die Erstellung von Projekt- Anträgen, die Abwicklung und Beendigung von Kooperationen 2020

1.1. Antragsberechtigte in Österreich sind

1. Antragstellende und Partner bzw. Partnerinnen auf österreichischer Seite können Angehörige der öffentlichen  Universitäten und der überwiegend vom BMBWF finanzierten Fachhochschulen, der Privatuniversitäten  und der Pädagogischen Hochschulen sein (laut Liste in Österreich)

2. Weitere Partner  bzw. Partnerinnen können die -immer  in Verbindung mit einer an den unter Punkt 1. genannten Institution tätigen Person- auf österreichischer Seite sein. Weiters können es Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in Archiven, Bibliotheken oder Museen sein, deren Bestände für die Durchführung des Projektes notwendig sind.

1.2. Antragsberechtigte in Ungarn sind:

  1. Alle staatlich akkreditierten Universitäten und Hochschulen www.oktatas.hu/felsooktatas/kozerdeku_adatok/felsooktatasi_adatok_kozzetetele/felsooktatasi_intezmenyek/allamilag_elismert_felsookt_int /Recognised higher education institutions in Hungary, und außerdem alle Einrichtungen, die Teile der Ungarischen Akademie der Wissenschaften waren mit allen Forschungsstellen, auch die Bibliothek der ehemaligen UAW,  sowie alle Institute des Eötvös Loránd Kutatási Hálózat (Eötvös Loránd Forschungsnetzes),  weiters

folgende Einrichtungen in Ungarn :

  • Országos Széchenyi Könyvtár, Landesbibliothek Széchenyi
  • Magyar Nemzeti Múzeum, Ungarisches Nationalmuseum
  • Magyar Nemzeti Levéltár valamennyi levéltára, Ungarisches Nationalarchiv mit allen Zweigarchiven
  • VERITAS Történetkutató Intézet, VERITAS Institut für Geschichtsforschung
  • Rendszerváltás Történetét Kutató Intézet és Archívum, Institut und Archiv für Erforschung der Wende

(siehe Liste der Einrichtungen in Ungarn).

2. Weitere Partner  bzw. Partnerinnen können die in  unter Punkt 1. genannten Institutionen  bzw. in den genannten Institutionen tätige Personen auf ungarischer Seite sein.

Es werden gemeinsame Anträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der oben genannten Hochschul-und Universitätsinstitute, und der staatlich finanzierten wissenschaftlichen Institutionen, wobei die Rechtsform unerheblich ist, entgegengenommen. Antragsberechtigt sind auch wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen der vorerwähnten Institutionen als Einzelpersonen.

Anträge müssen mindestens einen österreichischen und einen ungarischen Antragsteller /Partner bzw. Antragstellerin/Partnerin haben.