[CALL] JPI Climate Call SOLSTICE

03.02.2020

Deadline: 3 Feb 2020

Für Forschungsprojekte, die sich mit gesellschaftlichen Aspekten des Klimawandels befassen (max. 200.000 Euro).

SOLSTICE bemüht sich um interdisziplinäre Beiträge von transnationalen Konsortien, die von den Sozial- und Geisteswissenschaften geleitet werden und sich mit gesellschaftlichen Aspekten des Klimawandels befassen. Angesichts der Dringlichkeit des globalen Klimawandels ist SOLSTICE bestrebt, Wissen zu produzieren, das Auswirkungen auf Gesellschaft und Politik haben kann. Die Auswirkungen sollten sich nicht auf wissenschaftliche Veröffentlichungen beschränken, sondern auf allen Ebenen der Gesellschaft Verhaltens- und Einstellungsänderungen auslösen können. Insgesamt stehen für österreichische Teilnehmer 400.000,- Euro Förderbudget zur Verfügung.

 
Nationale Einreichung

Wir empfehlen österreichischen InteressentInnen, vor Antragstellung jedenfalls die nationale Kontaktstelle der FFG zu kontaktieren!

Österreichische Antragsteller (sowohl in Koordinatoren- als auch Partnerrolle) müssen zusätzlich zur verpflichtenden transnationalen Einreichung über das elektronische Einreichsystem des Joint Call Sekretariats auch national im eCall der FFG einreichen.

Der nationale Antrag besteht aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektpartner, dem eingereichten transnationalen Proposal inkl. Partnerliste sowie dem eingereichten transnationalen Kostenplan (pdf), dem Proposal - National Annex (pdf), dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektpartner und etwaigen Anhängen.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z.B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt durch ein internationales, unabhängiges Experten Panel. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.

 
Eckpunkte der Ausschreibung

  • Ausschreibungsvolumen: insgesamt ca. 5-7 Mio. Euro
  • Nationales Ausschreibungsvolumen: maximal 400.000 Euro
  • max. Förderhöhe für österreichische Projekte: 200.000 Euro
  • Projektdauer: maximal 3 Jahre

Projektanträge müssen mindestens eines der folgenden 3 Themengebiete umfassen:

  • Social justice and participation
  • Sense making, cultural meaning and risk perception
  • Transformative finance and economy

Die transnationalen Projektkonsortien müssen aus mindestens drei voneinander unabhängigen, förderfähigen Partnern aus mindestens drei am JPI Climate transnational Call 2019 SOLSTICE beteiligten Ländern bestehen. Folgende Länder sind an einer Teilnahme an dieser Ausschreibung interessiert: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Finland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Norwegen und das Vereinigte Königreich.

Die Konsortien sollen angemessen ausgewogen sein.

Hinweis: Die Leitung (=Koordination) des transnationalen Konsortiums muss von einer Organisation aus dem Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften übernommen werden!

Genaue Details zum Inhalt des transnationalen Calls und zu den transnationalen Einreichkriterien finden Sie auf der transnationalen Call Homepage.

Zusätzlich zur verpflichtenden transnationalen Einreichung über das elektronische Einreichsystem des Joint Call Sekretariats (sobald verfügbar) müssen alle österreichischen Antragsteller (sowohl Koordinatoren als auch Partner) auch national im eCall der FFG einreichen.

 
Verfügbares Förderinstrument für österreichische Projektpartner

 
Bitte beachten Sie

  • Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen)
    • Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • In Projekten der orientierten Grundlagenforschung werden keine Unternehmen durch Österreich gefördert.
  • Organisationen, die in den letzten drei Jahren im Auftrag der FFG oder des Fördermittelgebers BMBWF bei der Programmevaluierung oder dem Programmdesign zur gegenständlichen Ausschreibung wesentlich mitgewirkt haben, dürfen sich aus Gründen der Unvereinbarkeit in keiner Weise an der Ausschreibung beteiligen.
    Wenn unterschiedliche Organisationseinheiten einer Organisation betroffen sind, ist die Teilnahme an der gegenständlichen Ausschreibung mit dem FFG-Programmmanagement abzustimmen. Es muss jedenfalls dargelegt werden, dass es zu keinen Interessenskonflikten kommen kann. Die FFG behält sich vor, FörderungswerberInnen wegen Unvereinbarkeit auszuschließen.
  • Förderungswerber müssen bei der Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich haben.

Für die Förderung österreichischer Projektpartner gelten - neben den transnationalen Call-Bedingungen - die Regelungen der "National Regulation AT" sowie des Instrumentenleitfadens Projekte der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen“ und des Kostenleitfadens 2.1.

Abweichend von den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diesen Call:

  • Die max. Förderhöhe für österreichische Projekte beträgt 200.000 Euro.
  • Die FFG-Berichtsperioden werden an die transnationalen Berichtsperioden angepasst.

 
Förderbare Kostenkategorien

  • Personalkosten
  • Kosten für Anlagennutzung
  • Sach- und Materialkosten
  • Drittkosten
  • Reisekosten

Gemeinkosten werden pauschal mit 25 % auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.

Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.1).

 
Rechtsgrundlagen für österreichische Projektpartner

Als Rechtsgrundlage kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung  (GZ.: BMBWF-360.086/0018-V/5b/2019) mit Geltung ab 14.10.2019 zur Anwendung.

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

 
Einreichfrist transnational

Ende der transnationalen Einreichfrist: 3. Februar 2020
Bitte beachten Sie, dass rund 3 Wochen vor der transnationalen Einreichfrist verpflichtend eine „proposal outline“ beim transnational Callsekretariat einzureichen ist!
 

Einreichfrist national

Ende der nationalen Einreichfrist: 5. Februar 2020 (12:00) via eCall der FFG (1,5 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).

 
Checkliste für die nationale Formalprüfung

Bei der nationalen Formalprüfung wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft. Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.

Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z.B. mind. 3 unabhängige Partner aus drei verschiedenen teilnehmenden Ländern.

Kriterium Prüfinhalt Mangel behebbar Konsequenz
Der/die FörderungswerberIn ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektpartner sind teilnahmeberechtigt. Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Vollständigkeit des Antrags  
  • Projektbeschreibung: Inhaltlicher nationaler Antrag (Proposal - National Annex; Upload als .pdf-Dokument)
  • Die Vorlage der Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen, eine Abänderung oder Ergänzung von Kapiteln wie auch einzelner Überschriften ist nicht zulässig!
 
nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Anhänge:
  • transnationaler Antrag, pdf (Joint Proposal)
  • Transnationaler Kostenplan, pdf
 
ja Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung
Laufzeit max. 36 Monate nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Sprache Englisch od. Deutsch (gilt für den nationalen Antrag) nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Höhe der Förderung Gesamtförderungsbeitrag des Anteils der österr. Partner (max. 200.000 EUR/Projekt) nicht überschritten nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Daten wie Partner, Kosten, beantragte Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!