Wann macht ein Raumordnungsverfahren Sinn?

Autor(en)
Heinz Konze, Walter Kufeld, Axel Priebs
Abstrakt

Obwohl das Raumordnungsverfahren ein wertvolles Koordinierungsinstrument zur Prüfung der Raumverträglichkeit ist, muss diese nicht unbedingt in einem Raumordnungsverfahren geklärt werden. Sofern eine Planung oder Maßnahme erkennbar den Zielen der Raumordnung entspricht oder widerspricht, wird in der Regel auf ein Raum- ordnungsverfahren zu verzichten sein. Da dieses keine eigenen Ziele definiert, werden Fallkonstellationen diskutiert, in denen stattdessen oder ergänzend ein Planänderungsverfahren sinnvoll sein kann. Ferner wird dargestellt, dass auch die Prüfung von Trassen- oder Standortalternativen Teil eines Planänderungsverfahrens sein kann. Deutlich wird darauf hingewiesen, dass die Wahl des besten Vorgehens stark von den spezifischen Bedingungen der einzelnen Länder abhängt, weil z. B. die Zieldichte in den Raumordnungsplänen sehr unterschiedlich ist.

Organisation(en)
Institut für Geographie und Regionalforschung
Externe Organisation(en)
Regierung von Oberbayern, Bezirksregierung Düsseldorf
Band
25
Seiten
138-144
Publikationsdatum
02-2019
Peer-reviewed
Ja
ÖFOS 2012
507007 Landesplanung, 507012 Raumordnung
Sustainable Development Goals
SDG 15 – Leben an Land
Link zum Portal
https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/1bf92bfd-e8de-45e2-ab67-aae3dbb17147