[CALL] FWF - Joint Projects: Germany - Austria

02.12.2016

Über den FWF als Lead Agency können sowohl bi- als auch trilaterale Projekte beantragt werden. Die Antragseinreichung erfolgt nach den FWF-Richtlinien für die Einzelprojektförderung (die Seitenzahlbegrenzung ist unbedingt einzuhalten). Bitte beachten Sie, dass die maximale Laufzeit, in Abweichung von den Einzelprojekt-Richtlinien, bei DACH-Projekten 3 Jahre beträgt. Die maximal beim FWF beantragbare Summe von 400.000,- EUR bleibt davon unberührt.

Einreichtung:

Online über https://elane.fwf.ac.at (Programmkategorie „I – Internationale Programme“). Bitte beachten Sie, dass das am Ende der Einreichung generierte Deckblatt unterschrieben und per Post an den FWF geschickt werden muss. Alternativ kann das Deckblatt mit einer elektronischen Signatur versehen werden und per Email an den FWF geschickt werden. Details zur Einreichung finden Sie auf Seite 2-3 der Antragsrichtlinien für Einzelprojekte.

Die Projektbeschreibung muss zusätzlich folgende Punkte beinhalten:

  • Kostenbegründung gegliedert nach nationalen Projektpartnern (kalkuliert nach den Richtlinien der betroffenen Förderungsorganisation(en)
  • Mehrwert durch die grenzüberschreitende Kooperation
  • Arbeitsaufteilung der Partner
  • Organisation des grenzüberschreitenden Projektmanagements

Folgende Dokumente sind zusätzlich beim FWF einzureichen:

  • DACH-Kostenblatt mit vergleichender Übersicht der in den beteiligten Ländern beantragten Summen. Dieses Kostenblatt ersetzt nicht die jeweiligen regulären Kostenblätter von FWF, DFG und SNF.
  • Zusätzlich zu den Lebensläufen der österreichischen Projektbeteiligten ist ein den FWF-Richtlinien für Einzelprojekte entsprechender Lebenslauf der ProjektleiterInnen auf deutscher bzw. schweizerischer Seite notwendig.

Die AntragsstellerInnen in Deutschland bzw. der Schweiz müssen zeitgleich mit der Einreichung des Antrags beim FWF die notwendigen administrativen/finanziellen Angaben für ihren Projektteil bei der DFG bzw. dem SNF einreichen. Siehe dazu die Informationen auf den Homepages der Partnerorganisationen: