Der Verband der Naturparke Österreichs (VNÖ) und die Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf) wollen engagierte Studierende fördern, die sich im Rahmen ihrer Diplom- bzw. Masterarbeit mit einem praxisnahen Thema im Bereich „Naturraummanagement“ und/oder „Naturparke“ in Österreich beschäftigen. Hierfür wurde ein Forschungsfonds eingerichtet, aus dessen Mitteln österreichweit Studierende in einem Ausmaß zwischen € 500 und € 1.000 gefördert werden. Die Auswahl der zu fördernden Arbeiten erfolgt anhand eines von den Studierenden abzugebenden Förderungsantrags, welcher von einer Jury inhaltlich bewertet wird. Die Einreichfrist für die zweite Ausschreibung 2020 endet am 30. November. Die Auswahl der Jury wird voraussichtlich im Dezember bekanntgegeben. Die ausgewählten Arbeiten sind innerhalb eines Jahres fertigzustellen.
Kriterien für Förderung
Um eine Förderung erhalten zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:1
- Die Untersuchung beschäftigt sich mit einem für die Kooperationspartner relevanten Thema.
- Es handelt sich um eine Diplom- oder Masterarbeit (also keine Bachelorarbeit oder Dissertation).
- Die Arbeit wird innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung fertigverfasst (und ist nicht bereits abgeschlossen).
- Ein ausgefüllter Antrag auf Förderung aus dem „Forschungsfonds 2020/2021“ wird zeitgerecht an den Verband der Naturparke Österreichs per E-Mail übermittelt.
- Der Untersuchungsgegenstand (Gebiet, Management, Tier, Pflanze etc.) befindet sich auf österreichischem Staatsgebiet oder ist Teil eines länderübergreifenden Österreichischen Naturparks.
Relevante Themengebiete
Die durch die Kooperation des VNÖ und der ÖBf geförderten Forschungsarbeiten sollen einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Naturraummanagements und/oder der Naturpark-Idee leisten. Die behandelten Fragestellungen bzw. Ergebnisse der Studierenden sollen Strategien bzw. Projekten der Kooperationspartner dienen und einen praktischen Nutzen haben. Sie sollen sich nicht mit bereits hinlänglich erforschten und bekannten Thematiken auseinandersetzen.
Mögliche Themenbereiche sind etwa:
- Biodiversität und Naturraummanagement
- Ökologisch nachhaltige Regionalentwicklung in Schutzgebieten (inkl. regionalwirtschaftlicher Nutzen)
- Natur als Bildungsraum (Schwerpunkte: draußen unterrichten und Naturpark-Schulen)
- Leitarten und ihre Bedürfnisse an die Habitate – praxisnahe Managementvorschläge
- Vorschläge zur Messung der Biodiversität (Entwicklung eines Indexes)
- Managementmaßnahmen für bestimmte Lebensräume
- Biodiversitätsmanagement und Risikovorsorge (z.B. mit Bezug auf den Klimawandel)
- Gesundheits-/Erholungswirkung der Natur
- Wildlife-Projekte in ÖBf- oder Naturpark-Gebieten
Auswahl der Arbeiten
Die Auswahl der zu fördernden Diplom- bzw. Masterarbeiten erfolgt anhand eines von den Studierenden abzugebenden „Antrags auf Förderung aus dem Forschungsfonds 2020/2021“2, der das Forschungsvorhaben, den möglichen praktischen Nutzen, die Methodik u. dgl. aufzeigt und von einer Jury beurteilt wird. Die von dieser Jury am besten beurteilten Forschungsvorhaben sollen von dem „Forschungsfonds 2020/2021“ profitieren. Die aus dem Forschungsfonds des VNÖ und der ÖBf geleisteten Förderungen werden ausschließlich aufgrund der Inhalte bzw. Forschungsabsichten der Abschlussarbeiten vergeben – d.h., es werden keine sozialen Aspekte o. ä. bei der Beurteilung berücksichtigt.
Fördersumme und Auszahlung
Insgesamt stellt der „Forschungsfonds 2020/2021“ des VNÖ und der ÖBf eine Fördersumme von € 4.500 zur Verfügung. Dieser Fonds soll auf die von der Jury ausgewählten Arbeiten bzw. Studierenden aufgeteilt werden, sodass jede/r Studierende eine finanzielle Unterstützung zwischen € 500 und € 1.000 erhält. Hierfür wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem/der Studenten/in und dem VNÖ abgeschlossen, welche den leitenden Forschungsfragen zu Grunde liegt, einen zeitlichen Rahmen vorgibt (maximal ein Jahr) und die Fertigstellung der Abschlussarbeit sowie einer allgemein verständlichen 2-seitigen Zusammenfassung der Ergebnisse vorsieht. Die Studierenden erklären sich mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung dazu bereit, dass der VNÖ und die ÖBf die von ihnen verfasste Abschlussarbeit, ihre Ergebnisse und Zusammenfassung auf deren Website zum Download anbieten und gegebenenfalls auch in weiteren Medien verwenden (z. B.: Print, Social Media etc.). Die Auszahlung der Förderung erfolgt – ausnahmslos – nach Fertigstellung der Abschlussarbeit und deren positiven Beurteilung durch den/die Betreuer/in.