Wann macht ein Raumordnungsverfahren Sinn?

Author(s)
Heinz Konze, Walter Kufeld, Axel Priebs
Abstract

Obwohl das Raumordnungsverfahren ein wertvolles Koordinierungsinstrument zur Prüfung der Raumverträglichkeit ist, muss diese nicht unbedingt in einem Raumordnungsverfahren geklärt werden. Sofern eine Planung oder Maßnahme erkennbar den Zielen der Raumordnung entspricht oder widerspricht, wird in der Regel auf ein Raum- ordnungsverfahren zu verzichten sein. Da dieses keine eigenen Ziele definiert, werden Fallkonstellationen diskutiert, in denen stattdessen oder ergänzend ein Planänderungsverfahren sinnvoll sein kann. Ferner wird dargestellt, dass auch die Prüfung von Trassen- oder Standortalternativen Teil eines Planänderungsverfahrens sein kann. Deutlich wird darauf hingewiesen, dass die Wahl des besten Vorgehens stark von den spezifischen Bedingungen der einzelnen Länder abhängt, weil z. B. die Zieldichte in den Raumordnungsplänen sehr unterschiedlich ist.

Organisation(s)
Department of Geography and Regional Research
External organisation(s)
Regierung von Oberbayern, Bezirksregierung Düsseldorf
Volume
25
Pages
138-144
Publication date
02-2019
Peer reviewed
Yes
Austrian Fields of Science 2012
507007 Land use planning, 507012 Spatial structure
Sustainable Development Goals
SDG 15 - Life on Land
Portal url
https://ucrisportal.univie.ac.at/en/publications/1bf92bfd-e8de-45e2-ab67-aae3dbb17147