[CALL] Co-Creation-Spaces Klima & Energie

15.03.2022

Deadline: 15 Mar 2022, 12:00

Für Lernorte, in denen Lern- und Bildungsangebote im Themenbereich Klima und Energie entwickelt werden (max. 325.000 Euro, bis 4 Jahre).

Mit der 1. Ausschreibung Co-Creation-Spaces Klima & Energie werden Innovationslabore zum Aufbau und Betrieb von Co-Creation-Spaces Klima & Energie gefördert. Mit der Förderung soll ein offenes, diskriminierungsfreies Umfeld für Innovationsvorhaben im Bildungsbereich im Themenfeld Klima und Energie geschaffen werden.

 

Was sind Co-Creation-Spaces Klima & Energie?

 

Co-Creation-Spaces Klima & Energie sind innovative und kreative Lernorte, in denen Lern- und Bildungsangebote im Themenbereich Klima und Energie entwickelt, erprobt und gebündelt werden.

 

  • Co-Creation-Spaces vermitteln zukunftsweisende Lösungen und Praktiken zu den Innovationsfeldern Klimaschutz und Klimawandelanpassung sowie (urbane) erneuerbare Energietechnologien anschaulich und nachhaltig.
  • Die Lern- bzw. Bildungsangebote der Co-Creation-Spaces werden außerschulisch genutzt – das bedeutet, dass die Zielgruppe die Bildungsangebote außerhalb des schulischen Regelbetriebs bzw. ergänzend zum Lehrplan nutzt.
  • Die primäre Zielgruppe der Co-Creation-Spaces sind Schüler*innen aller Schultypen. Darüber hinaus kann es auch ein Angebot für andere Zielgruppen wie z.B. Lehrlinge und Jungpädagog*innen geben.
  • Co-Creation-Spaces forcieren die Verbindung von Theorie und Praxis. Eine enge Zusammenarbeit mit Schulen bzw. schulischen Netzwerken sowie mit der regionalen Wirtschaft und Expert*innen in den adressierten Innovationsfeldern ist erforderlich.

 

Weitere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen und zur Antragstellung finden Sie im Downloadcenter.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Betreiberorganisation des Co-Creation-Spaces Klima & Energie. Co-Creation-Spaces Klima & Energie werden mit dem Förderungsinstrument Innovationslabor gefördert. Sie werden fördertechnisch als nicht-wirtschaftliche Vorhaben im Sinne des Beihilferechts behandelt.

 

Wer ist förderbar?

Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtung) im nicht-wirtschaftlichen Bereich: Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z. B. Clusterinitiativen, Vereine gemäß Vereinszweck).