[CALL] HOCHSCHULJUBILÄUMSFONDS DER STADT WIEN 2026

31.03.2026

Bis zu 20.000€ für junge Forschende aus den Bereichen Ingenieurswissenschaften und

Naturwissenschaften

Deadline: 31-03-2026

Fonds der Stadt Wien zur Förderung der Wissenschaft aus Anlass der Hochschuljubiläen 1965

Der Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien, 1965 aus Anlass des 600-jährigen

Bestandes der Universität Wien und des 150-jährigen Bestehens der Technischen

Universität als Hochschuljubiläumsstiftung begründet, vergibt alljährlich

Förderungsmittel. Diese Förderungsmittel sind ausschließlich für kleinere, selbständige

wissenschaftliche Projekte insbesondere der Wiener Hochschulinstitute bestimmt. In

Einzelfällen können auch wissenschaftlichen Vereinigungen oder entsprechend

qualifizierten Einzelpersonen, die in Wien ansässig sind, Förderungsbeiträge zuerkannt

werden. Entscheidend ist, dass eindeutig Projektcharakter vorliegt.

Der Fonds lädt vor allem junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter zur Bewerbung

ein, bei gleichwertigen Projekten werden Anträge von jungen Wissenschafterinnen und

Wissenschafter bevorzugt behandelt. Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten oder Lehrbücher

werden nicht gefördert. Auslandsaufenthalte werden nur unterstützt, wenn sie für das

eingereichte Forschungsprojekt zwingend erforderlich sind. Das Projekt muss sich nicht

mit Wien beschäftigen, das wird in vielen Fällen auch nicht möglich sein, doch haben

Projekte mit Wienbezug Vorrang.

Für das Jahr 2026 werden Projekte nur aus den Bereichen Ingenieurswissenschaften und

Naturwissenschaften (nicht aber Projekte der Medizinischen Universität und der

Veterinärmedizinischen Universität) zur Förderung angenommen.

Die Höhe der beantragten Fördersumme pro Antrag ist mit etwa 20.000 Euro begrenzt;

die durchschnittlich ausbezahlte Förderung beträgt etwa 8.000 Euro.

Einreichung der Bewerbungen ausschließlich über das Formular online:

Einreichungsschluss ist jeweils der 31. März des laufenden Jahres. Später einlangende

Anträge werden ausnahmslos nicht berücksichtigt! Die Beschlussfassung über die

Zuerkennung von Förderungsmitteln obliegt dem Kuratorium des Fonds und erfolgt

jeweils im Oktober, die Ausschüttung zu Jahresende.