Im Fokus der Ausschreibung zur Mobilitätswende im Herbst 2024 stehen die Entwicklung und Anwendung innovativer Lösungen zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung sowie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Mobilitätssystem. Ein Schwerpunkt liegt auch auf dem Wissensaufbau zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Mikromobilität sowie auf dem Aufbau und der Stärkung von Netzwerken und Partnerschaften zur Mobilisierung und Vernetzung relevanter nationaler Akteure im Bereich der Verkehrsvermeidung.
Was wird gefördert?
Zu folgenden Schwerpunkten können Projekte eingereicht werden.
Governance und Planung für die Mobilitätswende
· Innovative Governance für die Mobilitätswende
· Bedarfs- und Angebotsmanagement
· Barrierefreies Umsteigen
Verkehrsvermeidung
· Demonstration innovativer Konzepte zur Verkehrsvermeidung
· Innovationsnetzwerk Verkehrsvermeidung
Logistik und Digitalisierung
· Daten-Service-Ökosystem für eine vernetzte Transportlogistik
Mikromobilität und Verkehrssicherheit
· Sichere Integration von e-Scootern in das Gesamtverkehrssystem
Verkehrsinfrastrukturforschung
· Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturen
· Bewertung von Umweltaspekten in Kosten-Nutzen-Untersuchungen
· Lärmarme Fahrbahndeckschichten
· Vögel und Straßenverkehrslärm
· Lärmoptimierte Betondecke
· Erhöhte Recyclinganteile bei Betondecken
Wer wird gefördert?
Zielgruppen sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Mobilitätswende beitragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für diese Ausschreibung stehen 12,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Was sind die Einreichkriterien?
Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß Instrumentenleitfaden erfüllen. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 100.000 bis maximal 2 Mio. Euro.
F&E-Dienstleistungen können auch ohne Partner durchgeführt werden.
Die maximale Förderhöhe für Mobilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen liegt bei 150.000 Euro, die Laufzeit beträgt 24 bis 36 Monate.
Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Instrumentenleitfaden.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 29. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgt sein.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Eine Förderentscheidung ist im April 2025 zu erwarten.
Last updated: 08.11.2024