Wer wird gefördert?
Personen mit Wohnsitz in Niederösterreich, die eine 2-jährige Post-Doc-Forschungstätigkeit nachweisen können und einen Forschungsaufenthalt an einer renommierten Institution im Ausland antreten.
Für Bezieher*innen eines „Exzellenzstipendium Forschung“ ist der gleichzeitige Bezug einer Förderung aus einer anderen Schiene der zur Auswahl stehenden Stipendien nicht möglich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium
- Nachweis einer postgradualen Forschungstätigkeit im Ausmaß von mind. 2 Jahren
- Einladung eines renommierten Forschungsinstituts im Ausland
- Höchstalter: 40 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
Förderzeitraum: 12 bis 48 Monate
Förderhöhe: max. 20.000 Euro pro Bewerber*in pro Jahr
Einreichfrist: ganzjährige Einreichmöglichkeit, jedoch ausschließlich vor Antritt des Forschungsaufenthaltes!