Förderung der Drittmittel-Einwerbung

Die Fakultätsleitung ermuntert die Wissenschafter*innen der Fakultät, sich aktiv und engagiert der Einwerbung von insbesondere großen und prestigeträchtigen Drittmittelprojekten zu widmen. Zur Unterstützung bzw. als Anerkennung für die Beantragung werden zur Verfügung gestellt:

1. Drittmittel / Personelle Unterstützung:

Für jeden Drittmittel-Projektantrag mit einem geförderten Projektvolumen zugunsten der FGGA > 400.000 Euro (d. h. exkl. in-kind), der in einem kompetitiven Verfahren die zweite Projektantragphase erreicht hat, und für den nachweislich der Vollantrag eingereicht wird, können Fakultätsangehörige personelle Unterstützung beantragen. Diese wird in Form von Ressourcen für eine „Geringfügige Beschäftigung“ für die Phase der Erarbeitung des Vollantrags, max. jedoch für vier Monate, gewährt. Prüft ein Fördergeber in einer ersten Projektantragsphase lediglich formale Kriterien, gilt dies nicht als kompetitives Verfahren. Formlose Anträge mit Einladung des Fördergebers zum Vollantrag sind rechtzeitig an dekan.fgga@univie.ac.at zu richten. Zwischen Antragsteller*in, Subeinheit und Dekanat wird nach Zusage das weitere Verfahren individuell vereinbart.

2. Drittmittel / Reisekostenunterstützung:

Zur nachweislichen Fertigstellung eines Drittmittel-Projektantrags (exkl. FWF -Einzelprojekte, FWF Internationale Programme) mit einem geförderten Projektvolumen zugunsten der FGGA >400.000 Euro (d. h. exkl. in-kind) können Fakultätsangehörige pro Projektantrag einmalig um Reisekostenunterstützung in Höhe von bis zu 50% der Kosten, max. 1.000 Euro, ansuchen. Die Unterstützung erstreckt sich ausschließlich auf Refundierungen belegter förderungsfähiger Ausgaben; es können also keinerlei Pauschalen berücksichtigt werden. Nicht förderfähig sind beispielsweise Aufwendungen für die eigene Verpflegung (Ausnahmen: „Übernachtung mit Frühstück“, sog. „conference dinner“, das dem Networking dient). Ebenfalls nicht förderfähig sind nachträgliche Abbuchungen von der finanzierenden Kostenstelle / dem finanzierenden Innenauftrag durch die Universität Wien auf Flugkosten aus Gründen der Nachhaltigkeit (siehe intra.univie.ac.at/nachhaltigkeit/). Anträge auf weniger als 500 Euro werden auf Grund des administrativen Aufwands nicht bewilligt. Das Verfahren entspricht dem Forschungs- und Exzellenzförderungs-Verfahren.

3. Drittmittel / Proofreading-Unterstützung:

Für jeden Drittmittel-Projektantrag mit einem geförderten Projektvolumen zugunsten der FGGA > 400.000 Euro (d. h. exkl. in-kind), der in einem EU-Förderprogramm eingereicht wird, können Fakultätsangehörige finanzielle Unterstützung für einen externen Proof reader / Scientific editor beantragen. Diese wird einmalig pro Projektantrag in Höhe von max. 2.000 Euro gewährt. Anträge auf weniger als 500 Euro werden auf Grund des administrativen Aufwands nicht bewilligt. Das Verfahren entspricht dem Forschungs- und Exzellenzförderungs-Verfahren.

4. Drittmittel / Prämien:

4.1 Für jeden Drittmittel-Projektantrag (exkl. FWF-Einzelprojekte, FWF Internationale Programme) von Fakultätsangehörigen mit einem geförderten Projektvolumen zugunsten der FGGA > 400.000 Euro (d. h. exkl. in-kind), für den nachweislich der Vollantrag eingereicht wurde, gewährt die Fakultät eine Drittmittelförder-Prämie in Höhe von 2.000 Euro.

4.2 Für Marie Skłodowska-Curie (MSCA)-Postdoctoral Fellowships (Incomings) und deren Gastgeber*in an der FGGA gewährt die Fakultät eine MSCA-Prämie in Höhe von je 1.000 Euro.

4.3 Für PIs an der Fakultät im Rahmen von MSCA-Doctoral Networks gewährt die Fakultät eine MSCA-Prämie in Höhe von 2.000 Euro.

Die Prämien sind für Zwecke der Forschung zu verwenden. Für ihren Erhalt ist eine formlose Benachrichtigung an dekan.fgga@univie.ac.at zu richten. Zwischen Antragsteller*in, Subeinheit und Dekanat wird nach Zusage das weitere Verfahren individuell vereinbart.

"Freiräume schaffen"

Mit dem Konzept „Freiräume schaffen“ will das Rektorat Wissenschafter*innen der UNIVIE in der Antragphase von großen, prestigeträchtigen Drittmittelprojekten (ERC CoG bzw. ERC AdG/SynG, FWF SFB (Lead), FWF doc.funds (Lead), WWTF VRG, EU-Kooperationsprojekte (Lead), CD-Labor oder gleichwertig) entlasten. Die Entlastung kann in Form von reduzierter Lehrverpflichtung oder Bereitstellung von Studienassistenz erfolgen.

  • Fakultätsinterne Deadline für Anträge für WiSe 2025/26: 9. Februar 2025
  • Fakultätsinterne Deadline für Anträge für SoSe 2026: 24. August 2025
  • Anträge bitte an dekanat.fgga@univie.ac.at; Kontaktieren Sie bitte im Vorfeld den Drittmittelservice der FGGA.

Detailinformationen im univie-Intranet

 

 

Projektausschreibungen von Fördergebern

Um Ihnen die Suche nach passenden externen Förderprogrammen für die eigene Forschung zu erleichtern, findet sich hier ein Auswahl laufender Projektausschreibungen nationaler und internationaler Fördergeber, die für WissenschafterInnen der Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie interessant sind.

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