Reparaturen
Die Fakultät reserviert für unerwartete Schäden an Geräten an der Fakultät, die nicht dem gewöhnlichen Verschleiß entsprechen, Globalbudget, das einen Zuschuss zu einer notwendigen und sinnvollen Reparatur ermöglicht. Unter Reparatur wird eine Wiederherstellung (d.h. insbesondere kein Upgrade) der Funktionsfähigkeit eines defekten Geräts verstanden. Schäden, die den gewöhnlichen und zu erwartenden Verschleiß betreffen und der Lebensdauer eines Gerätes / Bauteils entsprechen, sind hiervon in der Regel ausgenommen und müssen von den betreibenden Gruppen finanziert werden.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich individuell nach den spezifischen Gegebenheiten und ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Subeinheit trägt in der Regel einen Eigenanteil in Höhe von ca. 30-50% der Brutto-Gesamtkosten. Die Höhe der angesuchten Förderung in Prozent des Gesamtbetrages ist bei der Antragsstellung auszuweisen und knapp zu begründen. Wird um eine abweichende Förderquote angesucht, ist dies besonders zu begründen. Anträge auf weniger als 500 Euro brutto (Anteil Reparaturrücklage) werden auf Grund des administrativen Aufwands nicht bewilligt.
Formlose Anträge mit Begründung sind durch die Subeinheit – vertreten durch ihre/n Subeinheitsleiter*in bzw. durch ihre/n stellvertretende/n Subeinheitsleiter*in – vor der Beauftragung der Reparatur bzw. Ersatzteilbestellung (Ausnahmen nur bei außerordentlicher Dringlichkeit; bitte kurz separat begründen) ausschließlich per E-Mail an infrastruktur.fgga@univie.ac.at zu richten.
Die Abrechnung genehmigter Anträge erfolgt zeitnah (allfällige Bindung an das Kalenderjahr berücksichtigen) über die Subeinheit. Die Subeinheit finanziert den durch die Fakultätsleitung genehmigten Betrag vor. Das Dekanat erstattet von den tatsächlich abgerechneten Aufwendungen den genehmigten Anteil bis zum zugesagten (Höchst-)Betrag an die Subeinheit; und zwar spätestens nach Vorlage eines Jahresberichts durch die Subeinheit. Die Erstattung erfolgt an jene Kostenstellen-/Innenauftragsnummer, die die Subeinheit dem Dekanat für die Erstattung mitteilt. In aller Regel sollte das jene Kostenstellen- / Innenauftragsnummer sein, aus der die Subeinheit den Betrag vorfinanziert hat. Sollte eine Erstattung an jene Kostenstellen- / Innenauftragsnummer nicht möglich sein, geht die Erstattung an die Globalbudgetkostenstelle der Subeinheit. Eine Erstattung ist nur im Kalenderjahr der Zusage und im darauffolgenden Kalenderjahr möglich.
