Förderung der Drittmittel-Einwerbung

Die Fakultätsleitung ermuntert die Wissenschafter*innen der Fakultät, sich aktiv und engagiert der Einwerbung von insbesondere großen und prestigeträchtigen Drittmittelprojekten zu widmen. Zur Unterstützung bzw. als Anerkennung für die Beantragung werden zur Verfügung gestellt:

1. Drittmittel / Personelle Unterstützung:

Für jeden Drittmittel-Projektantrag mit einem geförderten Projektvolumen zugunsten der FGGA > 600.000 Euro (d. h. exkl. in-kind), der in einem kompetitiven Verfahren die zweite Projektantragphase erreicht hat, und für den nachweislich der Vollantrag eingereicht wird, können Fakultätsmitarbeiter*innen1 pro Projektantrag einmalig personelle Unterstützung beantragen. Diese wird in Form von Drittmittelbudget für eine „Geringfügige Beschäftigung“ (z. B. student. Projektmitarb.) für die Phase der Erarbeitung des Vollantrags, max. jedoch für vier Monate, gewährt. Prüft ein Fördergeber in einer ersten Projektantragsphase lediglich formale Kriterien, gilt dies nicht als kompetitives Verfahren. Formlose Anträge mit Einladung des Fördergebers zum Vollantrag sind rechtzeitig an forschung.fgga@univie.ac.at zu richten. Zwischen Antragsteller*in, Subeinheit und Dekanat wird nach Zusage das weitere Verfahren individuell vereinbart.

2. Drittmittel / Reisekostenunterstützung:

Zur nachweislichen Fertigstellung eines Drittmittel-Projektantrags (exkl. FWF Einzelprojekte, FWF Internationale Programme) mit einem geförderten Projektvolumen zugunsten der FGGA >400.000 Euro (d. h. exkl. in-kind) können Fakultätsmitarbeiter*innen1 pro Projektantrag einmalig Reisekostenunterstützung in Höhe von bis zu 50% der Kosten, max. 1.000 Euro, beantragen. Die Unterstützung erstreckt sich ausschließlich auf Refundierungen belegter förderungsfähiger Ausgaben; es können also keinerlei Pauschalen berücksichtigt werden. Nicht förderfähig sind beispielsweise Aufwendungen für die eigene Verpflegung (Ausnahmen: „Übernachtung mit Frühstück“, sog. „conference dinner“, das dem Networking dient). Ebenfalls nicht förderfähig sind nachträgliche Abbuchungen von der finanzierenden Kostenstelle / dem finanzierenden Innenauftrag durch die Universität Wien auf Flugkosten aus Gründen der Nachhaltigkeit (siehe u:wiki "FAQ zu nachhaltigeren berufsbezogenen Reisen"). Förderfähig sind allfällige Abbuchungen von der finanzierenden Kostenstelle / dem finanzierenden Innenauftrag aufgrund von reverse charge, wenn dies innerhalb des von der Fakultät zugesagten Gesamtförderbetrags darstellbar ist. Allfälliges reverse charge sollte daher bereits bei allen Anträgen auf Reisekostenunterstützung berücksichtigt werden. Anträge auf weniger als 500 Euro werden auf Grund des administrativen Aufwands nicht bewilligt. Das Verfahren entspricht dem Forschungs- und Exzellenzförderungs-Verfahren.

3. Drittmittel / Prämien:

3.1 Für jeden Drittmittel-Projektantrag (exkl. FWF Einzelprojekte, FWF Internationale Programme) von Fakultätsmitarbeiter*innen1, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Projektantrags nicht der Prof.-Kurie angehören, mit einem geförderten Projektvolumen zugunsten der FGGA > 400.000 Euro (d. h. exkl. in-kind), für den nachweislich der Vollantrag eingereicht wurde, gewährt die Fakultät eine Drittmittelförder-Prämie in Höhe von 2.000 Euro.

3.2 Für jedes zugesagte Marie Skłodowska-Curie (MSCA)-Postdoctoral Fellowship (Incoming), das an der Fakultät umgesetzt wird, gewährt die Fakultät dem*der Fellow eine MSCA-Prämie in Höhe von 2.000 Euro.

3.3 Für jedes zugesagte MSCA-Doctoral Network, das an der Fakultät umgesetzt wird, gewährt die Fakultät dem*der PI eine MSCA-Prämie in Höhe von 2.000 Euro.

Die Prämien sind für Zwecke der Forschung zu verwenden. Für ihren Erhalt ist eine formlose Benachrichtigung an forschung.fgga@univie.ac.at zu richten. Zwischen Antragsteller*in, Subeinheit und Dekanat wird nach Zusage das weitere Verfahren individuell vereinbart.

 

1Als „Fakultätsmitarbeiter*innen“ gelten jene Personen, die sowohl zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Projektantrags als auch zum Zeitpunkt der Zubuchung dieser Förderung als wiss. Mitarbeiter*in an der FGGA angestellt sind, und dieses Projekts – im Falle einer Zusage - als dessen PI an der FGGA umsetzen werden.
Für die Prämien gemäß 4.3.1 werden weiters jene Personen

"Freiräume schaffen"

Mit dem Konzept „Freiräume schaffen“ will das Rektorat Wissenschafter*innen der UNIVIE in der Antragphase von großen, prestigeträchtigen Drittmittelprojekten (ERC CoG bzw. ERC AdG/SynG, FWF SFB (Lead), FWF doc.funds (Lead), WWTF VRG, EU-Kooperationsprojekte (Lead), CD-Labor oder gleichwertig) entlasten. Die Entlastung kann in Form von reduzierter Lehrverpflichtung oder Bereitstellung von Studienassistenz erfolgen.

Detailinformationen im univie-Intranet

Projektausschreibungen von Fördergebern

Um Ihnen die Suche nach passenden externen Förderprogrammen für die eigene Forschung zu erleichtern, findet sich hier ein Auswahl laufender Projektausschreibungen nationaler und internationaler Fördergeber, die für WissenschafterInnen der Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie interessant sind.

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