Forschungs- & Exzellenzförderung
Die Fakultät bekennt sich zur Förderung der Forschung und Exzellenz und stellt hierfür Mittel zur Verfügung. Anträge sind nicht auf ein bestimmtes Thema oder ein bestimmtes Vorhaben beschränkt, müssen aber eindeutig der Förderung der Drittmittelaktivität, Sichtbarkeit, Publikationstätigkeit oder Exzellenz innerhalb der Key Research Areas der Fakultät dienen. Andere Vorhaben können in besonders begründeten Einzelfällen gefördert werden. Insbesondere regt die Fakultät an, Vorhaben zu beantragen, die die Verknüpfung innerhalb dieser Gebiete oder zwischen den Themenfeldern fördern.
Beispiele für eine mögliche Förderung sind die Ausrichtung eines Workshops / einer Tagung an der Universität Wien oder die Einladung von Gastforscher*inne zur zeitnahen (nachweislichen) Fertigstellung eines Forschungsantrages. Unterstützung bei Aktivitäten im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen der Fakultät und ausländischen Institutionen („Fakultätsabkommen“) ist in begrenztem Umfang möglich.
Grundsätzlich nicht förderfähig sind Reise-Aufwendungen im Rahmen eigener Reisen, Aufwendungen für Infrastruktur oder Reparaturen, da diese bereits durch andere Fakultätsmaßnahmen unterstützt werden. Weiters grundsätzlich nicht förderfähig sind Publikationskosten (auch nicht Open Access) – ausgenommen Kosten für Publikationen in den Hauptjournals von Nature und Science. Ebenfalls nicht förderfähig sind nachträgliche Abbuchungen von der finanzierenden Kostenstelle / dem finanzierenden Innenauftrag durch die Universität Wien auf Flugkosten aus Gründen der Nachhaltigkeit (siehe https://intra.univie.ac.at/nachhaltigkeit/).
Jede/r unbefristet angestellte Wissenschafter*in, zudem jede/r Tenure Track-Professor*in, jede/r Senior Scientist und jede/r Senior Lecturer jeweils während der befristeten Anstellung, weiters jede/r Univ.-Ass. Post-Doc sowie jede/r Projektmitarbeiter*in Post-Doc an der Fakultät kann einen Antrag pro Kalenderjahr stellen, wobei kein finanzieller Rahmen vorgegeben ist, aber auf die finanziellen Ressourcen und Möglichkeit der Antragstellung aller Bedacht genommen wird. In der Regel werden nur anteilig Mittel gewährt (Zuschuss) und es wird besonderer Wert auf die Darstellung des Eigenanteils gelegt. Anträge auf weniger als 500 Euro werden auf Grund des administrativen Aufwands nicht bewilligt.
Formlose Anträge mit Begründung sind mindestens zwei Wochen vor dem Vorhaben an dekan.fgga@univie.ac.at zu richten. Es ist bitte um einen konkreten Euro-Betrag anzusuchen. Bei Antragsteller*nnen mit Befristung muss der Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 12 Monate laufen. Zudem muss er/sie das Vorhaben spätestens bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses abschließen können. Vorhaben außerhalb des förderfähigen Beschäftigungszeitraumes können nicht unterstützt werden.
Der/Die Antragsteller/in rechnet seine/ihre Aufwendungen für das genehmigte Vorhaben zeitnah (Bindung an das Kalenderjahr) über die Subeinheit ab. Die Subeinheit finanziert den durch die Fakultätsleitung genehmigten Betrag vor. Das Dekanat erstattet von den tatsächlich abgerechneten Aufwendungen den genehmigten Anteil bis zum zugesagten (Höchst-)Betrag nach Vorlage eines Halbjahresberichts an die Globalbudgetkostenstelle der Subeinheit.
Falls über andere Quellen (z. B. Drittmittelbudget) zusätzlich entstandene Kosten abgerechnet werden, ist dort formlos anzugeben, dass und in welcher Höhe bereits Forschungs- und Exzellenzförderung durch die Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie gewährt wurde.