Women in Science

Ziel ist es, die Karriereentwicklung weiblicher Post-Docs der Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie zu verbessern. Dafür unterstützt die Fakultät Vorhaben, die folgende drei Kriterien erfüllen:

  1. Förderung der Exzellenz,
  2. Förderung der Karriereentwicklung und wissenschaftliche Entwicklung im Sinne von Eigenständigkeit und Qualität im Bereich von Forschung und Lehre,
  3. Förderung des Verbleibs in der Wissenschaft.

Dies können zum Beispiel Gastaufenthalte, Kosten für Messungen an anderen Universitäten/Institutionen, die Teilnahme an speziellen Fortbildungen oder herausragende Workshops sein, jedoch grundsätzlich keine Publikationskosten (auch nicht Open Access) und keine Tagungen oder Kongresse, da dafür die FGGA-Nachwuchsförderung (betrifft hier Univ.-Ass. Post-Doc) unterstützt bzw. in der Regel im Projektantrag (betrifft hier über Drittmittel angestellte PostDocs) Budget eingeplant werden kann. Jede Universitätsassistentin Post-Doc und jede Projektmitarbeiterin Post-Doc der Fakultät kann 2x pro Kalenderjahr mit insgesamt bis zu 2.000 Euro gefördert werden; auch Teilfinanzierungen sind möglich. Ist die Antragsstellerin nicht über das gesamte Kalendarjahr als Post-Doc an der Fakultät beschäftigt oder ist sie karenziert, gilt dieser Betrag aliquot. Es ist bitte um einen konkreten Euro-Betrag anzusuchen. Anträge unter 200 Euro werden auf Grund des administrativen Aufwands nicht bewilligt. Vorhaben außerhalb des förderfähigen Beschäftigungsraumes können nicht unterstützt werden.

Die Unterstützung erstreckt sich ausschließlich auf Refundierungen belegter förderungsfähiger Ausgaben; es können also keinerlei Pauschalen berücksichtigt werden. Nicht förderfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Verpflegung (Ausnahmen: „Übernachtung mit Frühstück“, sog. „conference dinner“, das dem Networking dient). Ebenfalls nicht förderfähig sind nachträgliche Abbuchungen von der finanzierenden Kostenstelle / dem finanzierenden Innenauftrag durch die Universität Wien auf Flugkosten aus Gründen der Nachhaltigkeit (siehe https://intra.univie.ac.at/nachhaltigkeit/). Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Arbeitsvertrag der Antragstellerin noch mindestens sechs Monate laufen. Zudem muss sie das Vorhaben spätestens bis zum Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses abschließen können.

Interessierte Wissenschafterinnen der FGGA richten ihren formlosen Antrag, der im Umfang von einer Seite das Vorhaben beschreibt, den Finanzierungsbedarf darlegt und begründet, weshalb die Punkte 1 und 2 und 3 zutreffen, mindestens zwei Wochen vor dem Vorhaben ausschließlich per E-Mail an dekan.fgga@univie.ac.at.

Die Antragstellerin rechnet ihre Aufwendungen für das genehmigte Vorhaben zeitnah (Bindung an das Kalenderjahr) über die Subeinheit ab. Die Subeinheit finanziert den durch die Fakultätsleitung genehmigten Betrag vor. Das Dekanat erstattet die tatsächlich abgerechneten Aufwendungen bis zum zugesagten (Höchst-)Betrag nach Vorlage eines Halbjahresberichts an die Globalbudgetkostenstelle der Subeinheit. 


Falls über andere Quellen (z. B. Drittmittelbudget) zusätzlich entstandene Kosten abgerechnet werden, ist dort formlos anzugeben, dass und in welcher Höhe bereits die Women in Science-Förderung durch die Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie gewährt wurde.