Maternity Leave Return Support

Hier ist das Ziel, weiblichen Post-Docs der Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie nach der Geburt eines Kindes einen raschen Wiedereinstieg in die Wissenschaft zu erleichtern und mögliche negative Auswirkungen auf die wissenschaftliche Laufbahn zu minimieren.

Jede Universitätsassistentin Post-Doc und jede Projektmitarbeiterin Post-Doc kann anlässlich der Rückkehr aus Mutterschutz oder Elternkarenz 1xig bis zu 7.500 Euro für Sachkosten (z. B. freie Dienstverträge, Werkverträge, Coaching, Trainings- oder Seminarteilnahmen, Refundierung belegter förderungsfähriger Ausgaben bei Reisen zu Konferenzen/Meetings) beantragen. Es können keinerlei Pauschalen berücksichtigt werden.

Nicht förderfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Verpflegung (Ausnahmen: „Übernachtung mit Frühstück“, sog. „conference dinner“, das dem Networking dient). Ebenfalls nicht förderfähig sind nachträgliche Abbuchungen von der finanzierenden Kostenstelle / dem finanzierenden Innenauftrag durch die Universität Wien auf Flugkosten aus Gründen der Nachhaltigkeit (siehe https://intra.univie.ac.at/nachhaltigkeit/). Zum Zeitpunkt der Rückkehr muss ihr Arbeitsvertrag noch mindestens 12 Monate laufen. Zudem muss sie das Vorhaben spätestens bis zum Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses, längstens bis zwei Jahre nach Zusage, abschließen können.

Interessierte Wissenschafterinnen der FGGA richten ihren formlosen Antrag mit folgenden Angaben:
a) Geburtsdatum des Kindes,
b) Zeitpunkt der geplanten Rückkehr,
c) Höhe sowie geplante Verwendung der beantragten Unterstützung,
d) Angaben, wie die beantragten Mittel den Wiedereinstieg in die Wissenschaft fördern sollen,
e) Nutzen für die eigene Karriereentwicklung
möglichst mindestens drei Monate vor der geplanten Rückkehr an dekan.fgga@univie.ac.at.

Zwischen Antragstellerin, Subeinheit und Dekanat wird nach Zusage individuell vereinbart, wann wie welche Mittel wofür bereitgestellt werden. Die Antragstellerin übermittelt jährlich bis 15. Dezember einen kurzen, aussagekräftigen Bericht über die Verwendung der Mittel im laufenden Jahr sowie einen Plan für die Mittelverwendung im Folgejahr an dekanat.fgga@univie.ac.at. Nach Bestätigung des Plans können die Mittel im Folgejahr entsprechend genutzt werden. Abweichungen von der genehmigten Planung über 15% müssen vorab vom zuständigen Mitglied des Dekaneteams genehmigt werden.

(siehe Internes / Richtlinien / Richtlinie der Fakultätsleitung zu Frauenförderung…)