Arbeitnehmer*innenschutz und Sicherheit

Die Fakultät unterstützt ihre Subeinheiten auf Antrag finanziell bei der Behebung von Mängeln,

  • die aus Gründen von Arbeitnehmer*innenschutz bzw. Sicherheit in einer Maßnahmenliste oder einem ähnlichen Dokument beanstandet wurden und
  • für die die Subeinheit als verantwortlich genannt ist und
  • für die RRM/ANS keine (vollständige) Finanzierung übernimmt.

Die Höhe des Zuschusses der Fakultät richtet sich individuell nach den spezifischen Gegebenheiten und ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Subeinheit trägt in der Regel einen Eigenanteil in Höhe von 25- 50% der Brutto-Gesamtkosten. Die Höhe der angesuchten Förderung in Prozent des Gesamtbetrages ist bei der Antragsstellung auszuweisen und knapp zu begründen. Wird um eine abweichende Förderquote angesucht, ist dies besonders zu begründen. Anträge auf weniger als 500 Euro brutto (Anteil FGGA-Arbeitnehmer*innenschutz und Sicherheit – Unterstützung) werden auf Grund des administrativen Aufwands nicht bewilligt.

Formlose Anträge mit Begründung sind durch die Subeinheit – vertreten durch ihre/n Subeinheitsleiter*in bzw. durch ihre/n stellvertretende/n Subeinheitsleiter*in – vor der Beauftragung bzw. Bestellung (Ausnahmen nur bei außerordentlicher Dringlichkeit; bitte kurz separat begründen) ausschließlich per E-Mail an dekan.fgga@univie.ac.at zu richten.

Die Abrechnung genehmigter Anträge erfolgt zeitnah (Bindung an das Kalenderjahr) über die Subeinheit. Die Subeinheit finanziert den durch die Fakultätsleitung genehmigten Betrag vor. Das Dekanat erstattet von den tatsächlich abgerechneten Aufwendungen den genehmigten Anteil bis zum zugesagten (Höchst-)Betrag an die Globalbudgetkostenstelle der Subeinheit; und zwar spätestens nach Vorlage eines Halbjahresberichts durch die Subeinheit.