Nachwuchsförderung der Fakultät

Befristet angestellte Univ.-Ass. Post-Doc und Univ.-Ass. Prae-Doc an der Fakultät werden im Zuge der „Nachwuchsförderung“ insbesondere durch anteilige oder vollständige Kostenübernahme für Reisen zu Konferenzen, Workshops und internationalen Veranstaltungen unterstützt. Junge Wissenschafter*innen sollen so die Möglichkeit finden, ein eigenes Netzwerk auf- und auszubauen und perspektivisch ihre Employability zu erhöhen

Für wissenschaftliche Reisen kann der/die junge Wissenschafter*in pro Kalenderjahr für eine bis maximal drei Reisen um Reisekostenunterstützung ansuchen. Es ist bitte um einen konkreten Euro-Betrag anzusuchen. Reisekostenunterstützung wird nur für die Teilnahme an Veranstaltungen gewährt, bei denen der/die Antragsteller*in nachweislich eigene Forschungsergebnisse präsentiert. Die Teilnahme an Projekttreffen und an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen oder Kursen wird nicht gefördert. Die Förderung pro Kalenderjahr beträgt maximal:

  • 1.000 Euro für Universitätsassistent*innen Prae-Doc
  • 1.500 Euro für Universitätsassistent*innen Post-Doc

Ist der/die Antragsteller*in nicht über das gesamte Kalenderjahr als Universitätsassistent*in Prae-Doc bzw. Post-Doc an der Fakultät beschäftigt oder ist er/sie karenziert, gelten diese Beträge aliquot. Vorhaben außerhalb des förderfähigen Beschäftigungszeitraumes können nicht unterstützt werden. Die Unterstützung erstreckt sich ausschließlich auf Refundierungen belegter förderungsfähiger Ausgaben; es können also keinerlei Pauschalen berücksichtigt werden. Nicht förderfähig sind beispielsweise Aufwendungen für die eigene Verpflegung (Ausnahmen: „Übernachtung mit Frühstück“, sog. „conference dinner“, das dem Networking dient). Ebenfalls nicht förderfähig sind nachträgliche Abbuchungen von der finanzierenden Kostenstelle / dem finanzierenden Innenauftrag durch die Universität Wien auf Flugkosten aus Gründen der Nachhaltigkeit (siehe https://intra.univie.ac.at/nachhaltigkeit/).

Anträge auf Nachwuchsförderung sind mindestens zwei Wochen vor dem Vorhaben mit Begründung und unterstützenden Unterlagen, z. B. Einladungsschreiben, Erläuterung zu Tagungs- oder Forschungsaktivitäten, an dekan.fgga@univie.ac.at zu richten. Anträge auf weniger als 100 Euro werden auf Grund des administrativen Aufwands nicht bewilligt.

Der/Die Antragsteller*in rechnet die Aufwendungen für das genehmigte Vorhaben zeitnah (Bindung an das Kalenderjahr) über die Subeinheit ab. Die Subeinheit finanziert den durch die Fakultätsleitung genehmigten Betrag vor. Das Dekanat erstattet die tatsächlich abgerechneten Aufwendungen bis zum zugesagten (Höchst-)Betrag nach Vorlage eines Halbjahresberichts an die Globalbudgetkostenstelle der Subeinheit. 
Falls über andere Quellen (z. B. Drittmittelbudget) zusätzlich entstandene Kosten abgerechnet werden, ist dort formlos anzugeben, dass und in welcher Höhe bereits Nachwuchsförderung durch die Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie gewährt wurde.

Die FGGA-Nachwuchsförderung steht nur dem Stammpersonal zur Verfügung, nicht jedoch dem Drittmittelpersonal. Denn im Projektantrag können Reisekosten für aus Drittmitteln finanzierte Nachwuchswissenschafter*innen inkludiert werden.